Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand 01.07.2025

 

§ 1 Allgemeines – Geltungsbereich 

1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle unsere Angebote, Verträge und Handelsgeschäfte samt Nebenleistungen im Rahmen unseres Geschäftsbetriebes. Die aktuelle und im Vertragsverhältnis zur SPECURA GmbH  (nachfolgend „SPECURA“) jeweils gültige Fassung der AGB ist unter www.specura.at abrufbar. Es gilt die deutsche Fassung, andere haben lediglich Informationscharakter. 

2. Im Einzelfall getroffene individuelle Abreden mit Kunden haben Vorrang vor diesen AGB. Für diese Vereinbarungen sind der schriftliche Vertrag und die schriftliche Bestätigung von SPECURA maßgebend. Allgemeine Geschäftsbedingungen unserer Kunden gelten nur, soweit wir ihnen ausdrücklich schriftlich zustimmen.

3. Änderungen der AGB können von SPECURA jederzeit vorgenommen werden und sind auch für bestehende Vertragsverhältnisse wirksam, soweit der Kunde auf die geänderten Bestimmungen hingewiesen wurde und der Kunde den Änderungen der AGB nicht binnen vier Wochen ab Erhalt der Mitteilung über die Änderung widerspricht.

4. Wir achten die pharmazeutische Unabhängigkeit und heilberufliche Eigenverantwortung unserer Kunden bei Bezugs- und Abgabeentscheidungen.
Konditionen und Leistungen, die auf vertraglicher Basis geschuldet sind, berühren nicht die pharmazeutische Unabhängigkeit unserer Kunden.

 

 § 2 Vertragsschluss 

1. Die Angebote von SPECURA sind freibleibend und unverbindlich. Technische sowie sonstige Änderungen bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten. Der Vertrag kommt erst durch eine schriftliche Auftragsbestätigung von SPECURA oder durch Übersendung der Ware mit Lieferschein oder Rechnung zustande.  

2. Mit der Bestellung erklärt der Kunde verbindlich sein Vertragsangebot. 

3. Bei Betäubungsmitteln, Gefahrstoffen, Giften und anderen Stoffen, deren Abgabe oder Anwendung gesetzlichen oder behördlichen Vorschriften unterliegt, gilt die Bestellung des Kunden gleichzeitig als Erklärung dafür, dass diese Stoffe für einen erlaubten Zweck im Sinne dieser gesetzlichen oder behördlichen Vorschriften verwendet werden, insbesondere, dass der Bezug nicht rechtswidrig ist. 

4. Im Falle nicht richtiger oder nicht ordnungsgemäßer Selbstbelieferung ist SPECURA berechtigt, nicht oder nur teilweise zu leisten. Im Falle der Nichtverfügbarkeit oder der nur teilweisen Verfügbarkeit der Leistung wird der Unternehmer unverzüglich informiert. Die Gegenleistung wird unverzüglich zurückerstattet. 

5. Für die Lieferung ist allein die  Auftragsbestätigung von SPECURAmaßgebend. SPECURA ist zu Teillieferungen berechtigt. 

6. Die Lieferung steht unter dem Vorbehalt rechtzeitiger und richtiger Selbstbelieferung. Wird aus von SPECURA zu vertretenden Gründen ein Liefertermin nicht eingehalten, so hat der Kunde SPECURA schriftlich eine angemessene Nachfrist zu setzen, sofern diese nicht ausnahmsweise entbehrlich ist. Nach fruchtlosem Fristablauf steht dem Kunden lediglich ein Rücktrittsrecht zu. Dies gilt nicht, wenn Ansprüche auf Ersatz von Schäden des Kunden wegen grob fahrlässiger Verletzung der wesentlichen Vertragspflichten bestehen. In diesem Fall ist der Schadenersatz auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. 

7. Alle Fälle von höherer Gewalt, Streik, Aussperrung, behördlichen Maßnahmen und ähnlichen, von SPECURA nicht zu vertretenden Hindernissen, berechtigen SPECURA, in angemessenem Umfang und für angemessene Zeitdauer, mindestens für die Zeitdauer und den Umfang solcher Hindernisse, zum Lieferaufschub. Der Kunde hat in diesen Fällen keine Rechte oder Ansprüche wegen Spätbelieferung. Führen die genannten Umstände zu einem endgültigen Leistungshindernis, so ist SPECURA zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. 

8. Der Versand erfolgt stets auf Gefahr des Kunden. Der Kunde hat Abstellmöglichkeiten bereitzustellen, die jederzeit gewährleisten, dass kein Unbefugter Zugriff auf die von SPECURA gelieferte Ware hat und die Qualität der Ware nicht beeinträchtigt wird. 

 

§ 3 Eigentumsvorbehalt 

1. SPECURA behält sich das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor. 

2. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware während des Bestehens des Eigentumsvorbehalts pfleglich zu behandeln. Der Kunde hat SPECURA unverzüglich schriftlich von allen Zugriffen Dritter auf die Ware zu unterrichten, insbesondere von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen sowie von etwaigen Beschädigungen oder der Vernichtung der Ware. Einen Besitzwechsel der Ware sowie den eigenen Anschriftenwechsel hat der Kunde SPECURA unverzüglich anzuzeigen. Der Kunde hat SPECURA alle Schäden und Kosten zu ersetzen, die durch einen Verstoß gegen diese Verpflichtungen und durch erforderliche Interventionsmaßnahmen gegen Zugriffe Dritter auf die Ware entstehen. 

3. SPECURA ist berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, vom Vertrag zurückzutreten und die Ware heraus zu verlangen. Daneben ist SPECURA berechtigt, bei Verletzung einer Pflicht nach Abs. 2 vom Vertrag zurückzutreten und die Ware heraus zu verlangen, wenn PHOENIX ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zuzumuten ist. 

4. Die Be- und Verarbeitung der Ware durch den Kunden erfolgt stets im Namen und im Auftrag für SPECURA. Erfolgt eine Verarbeitung der Ware, so erwirbt SPECURA an der neuen Sache das Miteigentum im Verhältnis zum Wert der von SPECURA gelieferten Ware. Dasselbe gilt, wenn die Ware mit anderen, SPECURA nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet oder vermischt wird. 

 

§ 4 Sicherungszession 

Der Kunde ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu veräußern. Der Kunde tritt SPECURA bereits jetzt zur Besicherung der Forderungen von SPECURA gegenüber dem Kunden alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrags ab, die der Kunde gegen Dritte hat. Der Kunde bringt einen entsprechenden Vermerk in seinen Büchern oder auf seinen Fakturen an. SPECURA nimmt diese Abtretung an. Nach der Abtretung ist der Kunde zur Einziehung der Forderung ermächtigt. SPECURA behält sich vor, die Forderung selbst einzuziehen, sobald der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt und in Zahlungsverzug gerät. 

 

§ 5 Preise 

1. Die angeführten Preise wurden nach den Bestimmungen der Verordnung des Bundesministeriums für Gesundheit betreffend die Regelung von Arzneipreisen und Aufschlägen errechnet, insbesondere der Verordnung der Bundesministerin für Gesundheit und Frauen über Höchstaufschläge im Arzneimittelgroßhandel 2004, und entsprechen den vom Bundesministerium für Gesundheit und Umweltschutz genehmigten Preisen. Für Produkte, die dieser Preisregelung nicht unterliegen, gelten die vertraglich festgelegten Preise. Diese Preisangaben sind freibleibend. Im Preis ist die gesetzliche Umsatzsteuer enthalten. Die Preise verstehen sich einschließlich Verpackung und Versandkosten ab liefernder Niederlassung. Die Berechnung der Preise erfolgt, sofern nichts anderes vereinbart oder angegeben ist, zu den am Bestelltag gültigen Preisen. Der Kunde kann den Preis durch Überweisung zahlen oder SPECURA eine Einzugsermächtigung erteilen, die zwischen dem Kunden und SPECURA gesondert vereinbart werden muss. 

2. Der Kunde verpflichtet sich zur Zahlung der Rechnung innerhalb von sieben Tagen nach deren Erhalt ohne jeglichen Abzug. 

3. Bei Zahlungsverzug gilt § 456 UGB. SPECURA behält sich vor, einen höheren Verzugszinsschaden nachzuweisen und geltend zu machen. 

4. Eine Zahlung gilt erst dann als geleistet, wenn SPECURA über den Betrag verfügen kann. Zahlungen werden, wenn keine ausdrückliche gesonderte Vereinbarung vorliegt, jeweils gegen die älteste Forderung angerechnet. Allfällige Mahn-, Inkasso- oder Rechtsanwaltskosten oder sonstige für die Eintreibung der Forderung notwendigen Aufwände, werden entsprechend dem tatsächlichen Aufwand verrechnet und sind vom Kunden zu tragen. 

5. Der Kunde hat ein Recht zur Aufrechnung nur, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder durch SPECURA anerkannt wurden. Der Kunde ist nicht zur Zurückbehaltung von Zahlungen berechtigt. 

6. Unser Kunde willigt widerruflich ein, dass wir ihm unsere Rechnungen und Lieferscheine in elektronischer Form übermitteln. Unser Kunde kann seine Einwilligung jederzeit durch schriftliche Erklärung uns gegenüber widerrufen. 

7. Werden uns Hinweise auf Zahlungsschwierigkeiten unseres Kunden bekannt, z.B. Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens bzw. Abweisung des Eröffnungsantrages oder besteht aus anderen Gründen Veranlassung zur Annahme, dass unser Kunde nicht mehr in der Lage ist, seine Verpflichtungen zu erfüllen, sind wir berechtigt, auch vor Fälligkeit die Zahlung für bereits gelieferte Ware zu verlangen, die Stundung von Forderungen zu widerrufen oder von unseren Rechten nach §§ 3 und 4 Gebrauch zu machen. Ferner behalten wir uns in diesem Falle vor, nur gegen Vorauszahlung zu liefern.

 

§ 6 Lieferung/Gefahrenübergang

1. Die Lieferungen von SPECURA erfolgen frei ab Lager. Der Versand erfolgt, soweit nichts anderes vereinbart ist, unter Ausnützung des günstigsten Versandwegs nach Wahl von SPECURA. Alle Aufträge werden nach Möglichkeit am Tag des Eingangs oder am Folgetag ausgeführt. Auf Wunsch des Kunden ist ein besonderer Versandweg möglich. Gebühren für Sonder-und Kurrierfahrten werden nach Aufwand berechnet. Schadenersatzansprüche wegen verspäteter Lieferung sind einvernehmlich ausgeschlossen. 

2. Mit der Übergabe geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Kunden über. Beim Versendungskauf geht die Gefahr mit der Übergabe der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt auf den Kunden über. 

3. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Kunde in Annahmeverzug ist. 

 

§ 7 Gewährleistung 

1. Die Rücknahme ordnungsgemäß gelieferter, fehlerfreier Ware ist ausgeschlossen, es sei denn wir stimmen der Rücknahme bzw. dem Umtausch (nach unserer Wahl) ausdrücklich vorher schriftlich zu. Im Falle unserer schriftlichen Zustimmung muss die retournierte Ware in einwandfreiem Zustand bei der SPECURA eintreffen. Die retournierten Waren werden nach Wahl von SPECURA zum Einstandspreis oder zum Fabrikabgabepreis gutgeschrieben. Eine Verpflichtung zur Rücknahme oder zum Umtausch – über die gesetzlichen Gewährleistungsrechte hinaus – besteht nicht. 

2. Für eine Retourenanfrage ist zwingend die Verwendung des Formblatts „Retouren“ (erhalten Sie per Anfrage über csc@specura.at) zu verwenden. Bei Rücksendungen ohne vorheriges schriftliches Einverständnis sind wir weder zur Annahme, Aufbewahrung noch zur Kaufpreisrückerstattung verpflichtet. Im Falle begründeter Reklamationen behält sich SPECURA das Recht vor, für die beanstandete Lieferung eine Gutschrift zu erteilen oder Ersatzlieferung zu leisten. Weitergehende Ansprüche des Käufers, insbesondere Schadenersatzansprüche, sind ausgeschlossen.  

3. Wir nehmen nur Waren zurück, die verkehrsfähig im Sinne der produktspezifischen, insbesondere der arzneimittelrechtlichen Bestimmungen sind, von SPECURA bezogen und seit der Lieferung ordnungsgemäß gelagert und gehandhabt wurden, insbesondere den Verantwortungsbereich unseres Kunden nicht verlassen haben, sich in Originalbehältnissen und in ordnungsgemäßem Zustand befinden, kein Umstand vorliegt, der darauf hindeutet, dass es sich bei den zurückgegebenen Waren um Fälschungen, insbesondere keine Fälschungen im Sinne des Arzneimittelrechts, handelt und die lückenlose Dokumentation nach § 3 AMBO 2009 nachgewiesen werden kann.


4. Sofern im Falle einer Retoure bei der Verifizierung des individuellen Erkennungsmerkmals eines vom Kunden zurück gegebenen Arzneimittel gemäß Artikel 11 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/161 eine Fehlermeldung ausgelöst wird, besteht für das Arzneimittel die Vermutung der fehlenden Verkehrsfähigkeit und gegebenenfalls ein Fälschungsverdacht. Eine Gutschrift kann nicht erstellt werden, es sei denn, der Kunde kann die Ursache für die Fehlermeldung rechtzeitig innerhalb der entsprechenden Frist beseitigen, insbesondere den Status eines zuvor deaktivierten Arzneimittels gem. Art. 13 Delegierte Verordnung (EU) 2016/161 wieder zu aktivieren, wofür der Kunde die alleinige Verantwortung trägt. PHOENIX trägt keine Verantwortung dafür, dass der Kunde in die Lage versetzt wird, diese Ursachen rechtzeitig zu beseitigen. Gegebenenfalls infolge nicht oder nicht mehr rechtzeitig erfolgter erneuter Aktivierung von zuvor deaktivierten retournierten Arzneimitteln anfallende Vernichtungskosten sind vom Kunden gegenüber PHOENIX zu erstatten.

5. Die Rücksendung erfolgt auf Kosten und Gefahr des Käufers. 

6. SPECURA gibt gegenüber seinen Kunden keine Garantien im Rechtssinne ab. Herstellergarantien bleiben hiervon unberührt. 

 

§ 8 Haftungsbeschränkungen und -freistellung 

1. Außerhalb des Anwendungsbereiches des Produkthaftungsgesetzes beschränkt sich die Haftung von SPECURA auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit, der Ersatz von Folge- und Vermögensschäden, nicht erzielten Ersparnissen, Zinsverlusten und von Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen den Kunden sind ausgeschlossen. 

2. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei von SPECURA verschuldeten Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden. 

3. SPECURA haftet nur für eigene Inhalte auf der Website. Soweit SPECURA mit Links den Zugang zu anderen Websites ermöglicht, ist SPECURA für die dort enthaltenen fremden Inhalte nicht verantwortlich. SPECURA macht sich die fremden Inhalte nicht zu Eigen. 

 

§ 9 Hinweis zur Datenverarbeitung 

1. Wir verarbeiten Daten im Einklang mit geltendem Recht, insbesondere unter Beachtung europarechtlicher Regelungen zum Datenschutz (DSGVO) und der nationalen Vorschriften (u.a. DSG2000). Wir verpflichten sämtliche Unterbeauftragten, die in unserem Auftrag Daten verarbeiten, sich ebenfalls an diese Bestimmungen zu halten. Daten werden zum Teil auch in Ländern außerhalb der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraums verarbeitet. In diesen Fällen stellen wir z.B. über vertragliche Vereinbarungen mit unseren Vertragspartnern und gegebenenfalls zusätzlichen Maßnahmen sicher, dass ein ausreichendes Datenschutzniveau für diese Daten gewährleistet ist.

2. Darüber hinaus erklärt der Kunde seine Zustimmung zur Verarbeitung und Weitergabe seiner personenbezogenen Daten (wie etwa Name, Adresse, Bestellmengen etc.) zum Zwecke der Aktionsabwicklung an Lieferanten. Ein Widerruf dieser Zustimmungserklärung durch den Kunden ist jederzeit möglich (§ 8 Abs. 2 Z 2 DSG). 

3. Im Einklang mit den gesetzlichen Anforderungen sind wir berechtigt, Daten an konzernverbundenen Unternehmen der PHOENIX group im Sinne des Aktiengesetzes zu internen Verwaltungszwecken zu übermitteln. Daten können auch an Dritte (z.B. Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer, Banken, Versicherungen, Strafverfolgungsbehörden usw.) weitergegeben werden, wenn ein berechtigtes Interesse oder eine gesetzliche
Pflicht besteht. Weiterhin können wir Daten an Dritte weitergeben, wenn dies zur Vertragserfüllung erforderlich ist (z.B. Konditionsvereinbarungen, Aktionsteilnahmen, Vertragsabschlüsse oder ähnliche Leistungen, die von uns gemeinsam mit Partnern angeboten werden).

4. Weitere Informationen zur Verarbeitung der personenbezogenen Daten, Auflistung von Rechten der Betroffenen sowie Kontaktdaten sind einsehbar unter 

 

§ 10 Compliance 

Unser Kunde hat die Anforderungen der jeweils auf ihn anwendbaren Wettbewerbsvorschriften und Rechtsvorschriften zur Korruptionsbekämpfung einzuhalten. Die Vertragserfüllung durch uns steht unter dem Vorbehalt, dass der Erfüllung keine Hindernisse aufgrund von Handelssanktionen entgegenstehen. Wir überprüfen unsere Vertragspartner anhand ausgewählter Sanktionslisten. Unser Kunde verpflichtet sich ferner, nicht gegen die anwendbaren Handelssanktionen zu verstoßen und von jeglichen Handlungen Abstand zu nehmen, die eine mögliche Haftung von uns im Hinblick auf bestehende Handelssanktionen begründen könnten. Unser Kunde wird uns zu jeder Zeit unverzüglich benachrichtigen, sofern Umstände zu seiner Kenntnis gelangen, die im Widerspruch zu den Vorgaben dieser Klausel stehen. Die Nichteinhaltung der vorstehenden Regelungen stellt eine wesentliche Vertragsverletzung dar. Wir behalten uns vor, bei Verstoß des Kunden gegen diese Regelungen den Vertrag bzw. die Geschäftsbeziehung insgesamt fristlos zu kündigen und/oder die Leistung zu verweigern. Im Falle einer Kündigung oder einer Leistungsverweigerung aus vorgenannten Gründen ist die Geltendmachung eines Schadensersatzanspruchs oder die Geltendmachung anderer Rechte durch unseren Kunden wegen der Kündigung oder der Leistungsverweigerung ausgeschlossen. Verzögerungen aufgrund von etwaigen Genehmigungsverfahren setzen Fristen und Lieferzeiten außer Kraft.

 

§ 11 Schlussbestimmungen 

1. Es gilt das österreichische Recht. Als Gerichtsstand für alle sich mittelbar oder unmittelbar aus dem Vertrag ergebenden Streitigkeiten wird ausschließlich das für den Sitz von SPECURA örtlich und sachlich zuständige österreichische Gericht vereinbart. 

2. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrags mit dem Kunden einschließlich dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung wird durch eine Regelung ersetzt, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommt. 

3. SPECURA kann alle Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag an Dritte übertragen. Der Kunde stimmt dieser Übertragung hiermit im Vorhinein zu. 

 

 

LEGENDE Darreichungsform Einheit Spalte Diverses BTL Beutel CM Zentimeter E Kühlschranklagerung 2° bis 8 ° C FTB Filmtabletten GR Gramm K Kühl lagern 8° bis 15 C° KPS Kapseln KG Kilogramm L Lichtgeschützt lagern PKG Packung KT Karton F Feuergefährlich SPR Spray LT Liter T Giftig, Aufzeichnungspflichtig, Lagervorschrift gemäß GiftVO STK Stück MT Meter T+ Sehr giftig, Aufzeichnungspflichtig, Lagervorschrift gemäß GiftVO TBL Tabletten MG Milligramm XN Mindergiftig ML Milliliter A Ablauf MM Millimeter CH Charge PK Packung SG Suchtgift PY Psychotroper Stoff U = Umsatzsteuer Spalte Diverses W Ware folgt 0 = 0 % C Ätzend N Nachlieferung 1 = 10 % CO Codeinhaltiges Arzneimittel I Information (Artikel wurde disponiert) 2 = 20 % D Dafue S Staffelrabatt 3 = 13 % P Phonetisch V Veterinärartikel VT Aufzeichnungspflichtiges Tierarzneimitte